"- Der überhöhte Treppenhausanbau ist auf das bewilligte Mass zurückzubauen. Am einfachsten kann das mit dem korrekt eingebauten und auch bewilligten Treppenhaus korrigiert werden. - Der im Erdgeschoss erstellte Glaswindfang ist zurückzubauen - Die Erker sind so auszuführen, wie sie auf den bewilligten Plänen der BVE vom 19. April 2016 dargestellt sind - Der Rücksprung des Attikageschosses von der Hauptfassade hat das Mass gemäss Gemeindebaureglement von 2,50 m einzuhalten. - Die max. AZ ist einzuhalten"