Diese führe schlussendlich "zur ungerechtfertigten Erhöhung des Treppenhausanbaus". Die Gemeinde ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bezüglich Treppenhausanbau und Glaswindfang an und gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, innert 30 Tagen eine allfällige Projektänderung einzureichen.3