Ebenso sei festgestellt worden, dass im Erdgeschoss der verglaste Teil des Treppenhauses bis auf EG-Niveau erstellt worden sei, was nicht dem bewilligten Projekt entspreche. Anlässlich der am 3. Oktober 2017 durchgeführten Baukontrolle sei festgestellt worden, dass die Treppe im Attikageschoss "verkehrt herum erstellt" worden sei, was dazu führe, dass diese im Attikageschoss auf der Aussenseite des Gebäudes und nicht auf der Innenseite ende. Diese führe schlussendlich "zur ungerechtfertigten Erhöhung des Treppenhausanbaus".