der BVE.1 Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdeführer am 14. März 2016 bzw. 16. April 2016 weitere Projektänderungen bzw. angepasste Pläne ein. Die BVE wies die Beschwerde mit Entscheid vom 1. Juli 2016 ab und erteilte dem Bauvorhaben gemäss den Projektänderungen die Baubewilligung und bestätigte den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne. Das Bauvorhaben wurde nach Rechtskraft des Gesamtentscheids ausgeführt.