l) Die Beschwerdeführenden werfen weiter die Frage nach verschärften Emissionsbegrenzungen bzw. weiteren Abklärungen in diesem Zusammenhang auf. Allerdings verlangen sie dies lediglich als Eventualbegehren, sollte die Lüftung nicht angepasst werden. Da mit diesem Rückweisungsentscheid noch offen ist, ob die Lüftung des Beschwerdegegners an das bewilligte Projekt angepasst werden muss, ist über die Eventualbegehren noch nicht zu entscheiden. 4. Kosten