Da die Sache nicht entscheidreif ist, wird sie zur Abklärung der Funktionsfähigkeit der Lüftung im Abferkelstall an die Gemeinde Worb zurückgewiesen. Diese wird entsprechende Abklärungen vornehmen bzw. in Auftrag geben müssen, wobei ihr empfohlen wird, sich dabei vom beco, Immissionsschutz, begleiten zu lassen. Insofern wird die Beschwerde gutgeheissen und die angefochtene Baupolizeiverfügung aufgehoben. Nach Abschluss der weiteren Abklärungen wird die Gemeine Worb erneut darüber zu befinden haben, ob baupolizeiliche Massnahmen angeordnet werden müssen.