k) Gemäss J.________-Bericht lässt sich mit Rauchversuchen einfach nachprüfen, ob der Abferkelstall bei geringer Auslastung der Lüftung tatsächlich zuverlässig über den Kamin entlüftet wird.15 Diese Abklärungen zur Lüftung können somit mit einem überschaubaren und damit verhältnismässigen Aufwand getroffen werden. Allerdings ist es nicht Aufgabe der BVE als Beschwerdeinstanz, diese Abklärungen durchzuführen. Da die Sache nicht entscheidreif ist, wird sie zur Abklärung der Funktionsfähigkeit der Lüftung im Abferkelstall an die Gemeinde Worb zurückgewiesen.