Als Folge davon kommt der J.________-Bericht zum Schluss, dass die Entlüftung des (grossen) Abferkelstalls v.a. bei geringer Auslastung der Lüftung unsicher erscheine. Daraus ist zu schliessen, dass die Abluft des grossen Abferkelstalls teilweise diffus über die Fassaden erfolgen könnte.12 Damit ist fraglich, ob der Beschwerdegegner eine funktionierende Lüftung installiert hat, wie sie in der Baubewilligung vom 4. November 2013 inklusive Mindestabstandberechnung vorausgesetzt wurde: