Schlussabnahme bis auf die Höhe des Abluftkamins beim Stall 1 nichts beanstandet.10 Gemäss J.________-Bericht vom 28. Juni 2016 sind jedoch gewisse Zweifel bei der Zweckmässigkeit der Entlüftung des Abferkelstalls angebracht, da hier die Abluft des kleinen Stalls über den grossen abgeführt werde.11 Dies in Abweichung von der Baubewilligung, wo vorgesehen war, dass der kleine Stall direkt in den Kamin entlüftet wird. Als Folge davon kommt der J.________-Bericht zum Schluss, dass die Entlüftung des (grossen) Abferkelstalls v.a. bei geringer Auslastung der Lüftung unsicher erscheine.