zudem muss die Abluftaustrittshöhe mehr als 10 m betragen. Dass die Kaminhöhe mehr als 10 m beträgt und 1.5 m über dem höchsten Dachpunkt liegt, ist unbestritten. Umstritten ist jedoch, ob auch die geforderte Quellhöhe jederzeit erreicht wird. Die Quellhöhe ergibt sich aus der Summe der Abluftkaminhöhe und der Überhöhung. Damit die geforderten 3 m erreicht werden, muss diese Überhöhung hier lediglich 0.77 m betragen, da die Kaminhöhe 2.23 m über dem höchsten Dachpunkt liegt.9 Auch wenn die Überhöhung bei geringer Lüftungsleistung gering ist, ist somit nicht ausgeschlossen, dass die geforderte Quellhöhe jederzeit erreicht wird.