6 Siehe dazu insbesondere Vorakten pag. 211, 215, 218, 222 und 222A RA Nr. 120/2018/6 8 f) Zu prüfen ist somit, ob eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Lüftung geboten ist. Die Lüftung war Teil des Baugesuchs und eine funktionierende Lüftung Voraussetzung dafür, dass die Baubewilligung erteilt werden konnte.7 Daher kann eine voll funktionsfähige Lüftung mit einer Wiederherstellungsverfügung verlangt werden, sollte die aktuell realisierte Lüftung diesbezüglich Mängel aufweisen.