Für die Einhaltung der Mindestabstände seien primär die Kaminhöhen entscheidend, diese seien eingehalten. In der Baubewilligung vom 25. Januar 2013 sei weder ein bestimmter Lüftungstyp noch eine minimale Ventilatorenleistung noch eine minimale Austrittsgeschwindigkeit vorgeschrieben worden. Auch das beco sei zum Schluss gelangt, dass keine Anpassung des Korrekturfaktors für die Lüftung angezeigt sei.