b) Der Beschwerdegegner bestreitet, dass die beiden Lüftungen im Abferkel- und im Jagerstall nicht der Baubewilligung entspreche. Diese Lüftungen würden den anerkannten Regeln der Lüftungstechnik entsprechen, er habe einen anerkannten Lüftungstechnikbetrieb für die Installation hinzugezogen. Aus einer E-Mail dieses Betriebs ergebe sich, dass die Lüftungsleistung sogar übertroffen werde. Für die Einhaltung der Mindestabstände seien primär die Kaminhöhen entscheidend, diese seien eingehalten.