Die Lüftung sei bei den Begehungen durch die Baupolizeibehörde jedoch nicht oder bloss mit Minimallast betrieben worden. Zudem bestünden weitere Anzeichen dafür, dass zumindest im Winter wegen der Temperatursteuerung nie eine Leistung von 40 % oder mehr erreicht werde. Zudem ergebe sich aus der E-Mail vom 11. Juli 2014 der Firma I.________ AG an die Baupolizeibehörde Worb, dass bei den von ihr eingebauten Lüftungen bei voller Ventilatorenleistung unmittelbar beim Kamin eine Abluftgeschwindigkeit von maximal 9.8 m/s erreicht werde. Dieser Wert genüge den technischen Anforderungen von mindestens 10 respektive 20 m/s für den privilegierten Anlagetyp weder im Winter noch im Sommer.