Der Beschwerdegegner hält in seiner Eingabe vom 4. Dezember 2018 vollumfänglich an seinem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Auch die Beschwerdeführenden wiederholen in ihren Schlussbemerkungen vom 15. Januar 2019 die Rechtsbegehren aus ihrer Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und