Mit Schreiben vom 21. September 2018 teilten die Beschwerdeführenden dem Rechtsamt mit, im Betrieb des Beschwerdegegners sei das Lüftungsregime geändert worden. Nachdem das Rechtsamt aufgrund einer neuen Publikation zur Geruchsproblematik bei Tierhaltungsanlagen beim beco einen Zusatzbericht vom 25. Oktober 2018 eingeholt hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Der Beschwerdegegner hält in seiner Eingabe vom 4. Dezember 2018 vollumfänglich an seinem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest.