Die Gemeinde Worb beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 19. April 2018, auf den Antrag betreffend Anzeige bzw. Bestrafung im Rechtsbegehren Nr. 1 sei nicht einzutreten. Hinsichtlich des Rechtsbegehrens Nr. 2 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Hinsichtlich der Rechtsbegehren Nr. 3 und 4 stellt die Gemeinde keinen Antrag. Mit Schreiben vom 21. September 2018 teilten die Beschwerdeführenden dem Rechtsamt mit, im Betrieb des Beschwerdegegners sei das Lüftungsregime geändert worden.