3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt auch dem Amt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das beco nahm mit Eingabe vom 6. März 2018 zur Beschwerde Stellung ohne einen Antrag zu stellen. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 4. April 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Worb beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 19. April 2018, auf den Antrag betreffend Anzeige bzw. Bestrafung im Rechtsbegehren Nr. 1 sei nicht einzutreten.