Mit einer ausführlich begründeten Verfügung vom 18. Januar 2018 entschied die Gemeinde Worb, dass keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet würden. 2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 14. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1 Siehe Vorakten pag. 62 ff. RA Nr. 120/2018/6 3