2. Es sei dem Angezeigten eine angemessene Frist zur Anpassung der Lüftung an das bewilligte Bauprojekt zu setzen. Eventuell zu Ziffer 2 3. Es seien verschärfte Emissionsbegrenzungen nach Art. 9 Abs. 1 LRV anzuordnen. Subeventuell zu Ziffer 2 und eventuell zu Ziffer 3 4. Es sei mittels Befragung ortsfremder Probanden vorerst abzuklären, ob eine übermässige Geruchsbelastung für die Wohnräume an der H.________strasse 325 und/oder 326 vorliegt und gestützt darauf gegebenenfalls verschärfte Emissionsbegrenzungen nach Art. 9 Abs. 1 LRV anzuordnen.