In der Folge führte die Gemeinde Worb ein umfangreiches Baupolizeiverfahren durch. Dabei holte sie insbesondere einen Bericht der Firma KPB vom 28. Juni 2016 zur Beurteilung der Geruchssituation ein.1 In ihren Schlussbemerkungen vom 27. März 2017 im Baupolizeiverfahren stellten die Beschwerdeführenden folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei der Angezeigte wegen nicht ordnungsgemässem Betrieb der Lüftung (weniger als 40 % der Nennleistung) mit einer Busse nach Art. 50 Abs. 1 BauG zu bestrafen. 2. Es sei dem Angezeigten eine angemessene Frist zur Anpassung der Lüftung an das bewilligte Bauprojekt zu setzen.