b) Die im Ergebnis obsiegende Partei hat Anspruch auf einen Parteikostenbeitrag zulasten der fehlbaren Behörde, wenn sie die Fehler gerügt hat.27 Dies ist hier zu bejahen. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, dass die Verfügung vom 24. Mai 2018 im Baubewilligungsverfahren ergangen sei und dass nach dem Rückzug des Baugesuchs und der Abschreibung des Baubewilligungsverfahrens die in dieser Verfügung angeordnete Untersagung der Überlassung der Räumlichkeiten der C.________ an Dritte nicht weiter gelten dürfe.