a) Das Regierungsstatthalteramt hat die "Verfahrensleitende und Baupolizeiverfügung" vom 24. Mai 2018 im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bbew 196/2017 erlassen. Die Anordnungen unter deren Ziffer 3, welche mit "Baupolizei" betitelt wurden, konnten zunächst als vorsorgliche Massnahmen im Baubewilligungsverfahren aufgefasst werden, zu deren Erlass das Regierungsstatthalteramt im Rahmen von Art. 27 VRPG befugt war.