Diese Tragweite der streitigen Anordnung wurde ihm erst mit Erlass der Verfügung vom 5. Oktober 2018 eröffnet. Indem der Beschwerdeführer die Beschwerde innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung vom 5. Oktober 2018 einreichte, hat er die Beschwerdefrist gewahrt. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Aufhebung von Amtes wegen