e) Mit seinem Rechtsbegehren beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss die Wiedereinsetzung in die Frist zur Anfechtung der Verfügung vom 24. Mai 2018 und die Aufhebung von deren Ziffer 3 d), soweit damit baupolizeiliche Anordnungen getroffen werden, die unabhängig vom Baubewilligungsverfahren wirksam sind. Dem 14 Vorakten bbew 196/2017, Register "Verfügungen", pag. 48 RA Nr. 120/2018/68 8