d) Das Regierungsstatthalteramt hat die als "Verfahrensleitende und Baupolizeiverfügung" betitelte Verfügung vom 24. Mai 2018 ausdrücklich "im Baubewilligungsverfahren", unter der Verfahrensnummer des Baubewilligungsverfahrens und mit Hinweis auf das Bauvorhaben erlassen. Damit vermischte es Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens war das Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 19. Dezember 2017, wonach der Beschwerdeführer um Bewilligung einer Vermietungstätigkeit für bis zu 40 Veranstaltungen pro Jahr und Erteilung 11 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)