Mit dem Schreiben machte sie den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass im Falle von regelmässigen Vermietungen eines Lokals für nicht öffentliche Veranstaltungen eine Betriebsbewilligung E beantragt werden müsse. Nach der Praxis des Regierungsstatthalteramtes Thun sei eine solche Bewilligung ab ca. 12 Vermietungen pro Jahr erforderlich. Es komme auch darauf an, welche Art von Veranstaltung (Musik, Umgebungslärm etc.) durchgeführt werde. Am 19. Dezember 2017 reichte der Beschwerdeführer das erwähnte Baugesuch ein, mit dem er um Bewilligung der Umnutzung und Erteilung der Betriebsbewilligung E ersuchte. Im Betriebskonzept hielt er fest, er wolle die C.______