5. Das Rechtsamt holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 8. November 2018, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten sei. Die Gemeinde stellt in ihrer Stellungnahme vom 26. November 2018 keinen Antrag. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen