Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2018/68 4 "… c) Soweit eine Drittnutzung erfolgte, haben wir diese mit der Verfügung vom 24. Mai 2018 eingeschränkt bzw. ab 1. Januar 2019 gänzlich verboten. d) Weitere Baupolizeimassnahmen erscheinen derzeit nicht als erforderlich."