Sie hat dafür besorgt zu sein, dass weder auf den Nachbargrundstücken noch auf der öffentlichen Strasse parkiert oder Abfall abgelagert wird. Diese Person ist spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn der Gemeindeverwaltung bekanntzugeben. d) Unter Vorbehalt der dazu erforderlichen Bau- und Betriebsbewilligungen wird der Bauherrschaft ab 1. Januar 2019 baupolizeilich untersagt, die Räumlichkeiten der C.________ Dritten zu überlassen. e) Weitere Verfügungen bleiben vorbehalten."