Am 24. Mai 2018 erliess das für das Baubewilligungsverfahren zuständige Regierungsstatthalteramt Thun eine mit "Verfahrensleitende und Baupolizeiverfügung im Baubewilligungsverfahren" betitelte Verfügung.6 Unter Nennung des Bauvorhabens "C.________, Mehrfachnutzung der bestehenden Räume (GGG Art. 6 Abs. 2 Bst. e)" und der Verfahrensnummer des Baubewilligungsverfahrens (bbew 196/2017) traf das Regierungsstatthalteramt u.a. folgende Anordnungen: "3. Baupolizei: a) Die Personenbelegung im Obergeschoss wird per sofort auf max. 100 Personen beschränkt. Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten und überzähliges Mobiliar ist zu entfernen.