2. Mit Baugesuch vom 19. Dezember 2017 beantragte der Beschwerdeführer die Bewilligung einer Umnutzung und die Erteilung der Gastgewerbebewilligung (Betriebsbewilligung E gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. e GGG4). Gemäss dem Betriebskonzept5 sollte die C.________ nebst der Eigennutzung durch den Beschwerdeführer für bis zu rund 40 Anlässe pro Jahr an Dritte vermietet werden, die in den Räumlichkeiten der C.________ Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, Vorträge und Ähnliches durchführen wollen. Bauliche Massnahmen waren nicht vorgesehen. Gegen dieses Gesuch gingen mehrere Einsprachen ein.