Wiederherstellungsarbeiten bis Ende April 2019. Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme vom 13. November 2018 an der angesetzten Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes fest, ist aber mit einer Erstreckung der Frist zur Entsorgung des rückgebauten Materials bis 30. April 2019 einverstanden.