Erforderlich wäre ein Baugesuch, das in einem separaten Verfahren zu beurteilen wäre. Im Rahmen der vorliegend vorzunehmenden Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Entfernung der Platten ist aber eine summarische Prüfung der Bewilligungsfähigkeit notwendig. d) Da auf der Parzelle der Beschwerdeführerin kein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird und ein Sitzplatz sowie ein Sprudelbad weder für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung noch den produzierenden Gartenbau oder für eine innere Aufstockung notwendig sind, sind sie in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform (Art. 16 RPG).