wenigstens teilweise bewilligt werden könnte (Frage der materiellen Rechtswidrigkeit).6 b) Die Beschwerdeführerin hat den Rückbau der Gittergeflechte und der Überdachung der Aussenvolieren sowie der Nebenbaute (Innengehege) bis Ende 2018 zugesichert. Sie beantragt aber, die Bodenplatten belassen zu können und diesbezüglich auf die Wiederherstellung zu verzichten. Die Bodenplatten möchte sie künftig für einen Sitzplatz oder als Untergrund für ein Sprudelbad oder ähnliches nutzen.