Weiter ersucht die Beschwerdeführerin darum, bei den Vogelvolieren nur die Gittergeflechte und die Überdachung demontieren zu müssen. Die Bodenplatten möchte sie belassen und künftig als Untergrund für einen Gartensitzplatz und eventuell ein Sprudelbad oder dergleichen nutzen. Sie beantragt daher eine entsprechende Anpassung der angefochtenen Verfügung. Weiter hält die Beschwerdeführerin fest, sie plane den Neubau einer Nebenbaute an einem besser zugänglichen und altersgerechten Standort.