Bei der Fristansetzung sei aber zu berücksichtigen, dass Fremdplätze für die Vögel gefunden werden müssten. Daraufhin fordert die Gemeinde die Beschwerdeführerin mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. September 2018 auf, bis am 27. Dezember 2018 die Vogelvoliere zu beseitigen und die frei werdende Grundstücksfläche der Umgebung entsprechend zu gestalten (Rasenfläche, Sträucher). Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.