Vorbehalten bleibe die allfällige Bewilligungsfähigkeit einer kleineren Voliere. Dies bedinge jedoch ein neues Baubewilligungsverfahren. Die Beschwerdeführerin reichte in der Folge kein nachträgliches Baugesuch ein, sondern teilte der Gemeinde mit, sie und ihr Ehemann seien bereit, den Rückbau der Anlage in die Wege zu leiten. Bei der Fristansetzung sei aber zu berücksichtigen, dass Fremdplätze für die Vögel gefunden werden müssten.