RPG1 könne nicht in Aussicht gestellt werden. Nach Abklärungen beim Veterinärdienst des Amtes für Landwirtschaft und Natur zur Umplatzierung der Vögel erliess die Gemeinde am 27. Juni 2017 gegenüber dem Ehemann der Beschwerdeführerin eine Wiederherstellungsverfügung. Sie forderte ihn auf, die Volieren innert eines Jahres, d.h. bis am 1. Juli 2018 zu beseitigen. Ende Juni 2018 stellte die Gemeinde fest, dass die Volieren noch nicht abgebaut worden waren.