Stellt man – wie erwähnt – auf den Plan der Westfassade und den Grundrissplan dieses Rückbauplans ab, so ist vielmehr von einer überirdischen Linienführung dieser Mauer auszugehen. Eine solche aber ist auf den bewilligten Plänen nicht enthalten. Weitere Differenzen des Rückbauplans zu den baubewilligten Plänen bestehen bei der Länge und Linienführung dieser rückversetzten Mauer entlang der G.________strasse (teilweise wohl unterirdisch). Sodann erscheint diese Mauer auf dem Rückbauplan deutlich breiter als auf den bewilligten Plänen.