Der gelb eingetragene Rückbau im Rückbauplan umfasst einzig die bereits realisierte, hintere Stützmauer auf der rechten Seite der Garage. Sie soll in der Höhe gekürzt werden. Diese rückversetzte Mauer ist zwar – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin – im bewilligten Grundrissplan des Untergeschosses enthalten, nicht aber im bewilligten Grundrissplan des Erdgeschosses oder im bewilligten Fassadenplan. Die Einschätzung der Gemeinde, wonach diese hinterliegende Stützmauer daher gemäss Baubewilligung ganz im Erdboden verschwinden soll, wird damit durch die bewilligten Pläne bestätigt.