a) Nach Durchführung eines Augenscheins am 23. Juli 2018 reichte der Beschwerdegegner am 3. September 2018 ein Gesuch um Aufhebung der Baueinstellungsverfügung ein, unter Beilage eines Rückbauplans vom 28. August 2018.9 Gestützt auf dieses Gesuch erliess die Gemeinde die hier angefochtene, per E-Mail ergangene Verfügung mit folgendem Inhalt: "Besten Dank für Ihr Schreiben und den Plan, welcher aufzeigt, wie der Rückbau resp. die Korrektur der Stützmauern entsprechend den bewilligten Plänen erfolgen soll.