8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8. RA Nr. 120/2018/66 7 zitiert Ziffer 1 der Baueinstellungsverfügung wiederholt falsch, indem er bezüglich der Stützmauern die Einzahl verwendet ("Die Bauarbeiten an der Stützmauer" statt "die Bauarbeiten an den Stützmauern"). Dass sämtliche Stützmauern im Bereich der Garage gemeint sind, unterstreicht die Gemeinde mit ihrer Eingabe vom 5. November 2018, in welcher sie sowohl auf die rechten Mauern (vordere und hintere Mauer) als auch die linke Mauer eingeht.