Die Beschwerdeführerin hat die Gemeinde mit ihren Schreiben vom 5. Juli 20184 und 10. Juli 20185 auf die aus ihrer Sicht erfolgte Überschreitung der Baubewilligung im Zusammenhang mit den Stützmauern aufmerksam gemacht und die Vornahme der notwendigen baupolizeilichen Schritte beantragt. Die Baueinstellungsverfügung erging sodann am 12. Juli 2018 u.a. aufgrund "eines Hinweises von Dritten mit anschliessender Kontrolle vor Ort am 5. resp. 11. Juli 2018". Es kann damit als erstellt gelten, dass mit