Mit Zwischenverfügung vom 26. Oktober 2018 wies das Rechtsamt ein Gesuch des Beschwerdegegners um superprovisorischen Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ab. Mit Eingabe vom 9. November 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Abweisung des Gesuchs um Entzug der aufschiebenden Wirkung. Das ordentliche Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde wies das Rechtsamt mit Zwischenverfügung vom 19. November 2018 ab.