4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2018 wies das Rechtsamt auf die aufschiebende Wirkung der Beschwerde hin und führte aus, die am 12. Juli 2018 durch die Gemeinde verfügte Baueinstellung bleibe vorläufig weiter bestehen.