"1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Saanen vom 18. September 2018 sei nichtig zu erklären. 2. Eventuell (zu Ziff. 1): Die Verfügung der Einwohnergemeinde Saanen vom 18. September 2018 sei aufzuheben. 3. Der Beschwerdegegner und die Einwohnergemeinde Saanen seien darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Beschwerde aufschiebende Wirkung entfaltet. RA Nr. 120/2018/66 3 4. Eventuell (zu Ziff. 3): Der Beschwerdegegner sei anzuweisen, die Bauarbeiten an den Stützmauern im Eingangsbereich umgehend einzustellen. 5. Mehrforderungen bleiben vorbehalten."