Ihrem Schreiben und Plan vom 03.09.2018 innert 4 Wochen". In Kopie ging diese E-Mail unter anderem an den Beschwerdegegner (welcher inzwischen Alleineigentümer der betreffenden Parzelle ist) und die Beschwerdeführerin sowie ihren Anwalt. 3. Gegen dieses Schreiben vom 18. September 2018 reichte die Beschwerdeführerin am 17. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: