2. Am 12. Juli 2018 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungsverfügung. Darin führte sie aus, man habe aufgrund eines Hinweises von Dritten und anlässlich der durchgeführten Kontrolle festgestellt, dass die Stützmauern zur Einstellhalleneinfahrt sehr mächtig in Erscheinung treten würden. Zur Überprüfung, ob die bereits realisierte rechte innere Stützmauer den bewilligten Plänen entspreche und zur Verhinderung einer Verstärkung der möglicherweise unrechtmässigen Stützmauern durch Weiterarbeiten an der linken oder der äusseren rechten Stützmauer sei am 11. Juli 2018 um 16 Uhr auf der Baustelle ein Baustopp verfügt worden. Die Gemeinde verfügte entsprechend Folgendes: