1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Ziffern 1 und 3 der Verfügung der Gemeinde Urtenen-Schönbühl vom 17. September 2018 folgendermassen angepasst: «1. Der nicht eingebaute Schlepper (Balkonüberdachung) auf der Ostseite der Liegenschaft E.________strasse 10, 3322 Urtenen-Schönbühl (Parzelle Nr. D.________) ist entsprechend dem von der Denkmalpflege genehmigten Plan "Detailplan und Beschrieb Schlepper" (Beilage 4) einzubauen. (Satz zwei unverändert).»